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Impressum

 

Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung. Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

 

Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten, methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar insbesondere dann nicht, wenn der Fahrschüler von sich aus zu früh an die praktische Prüfung möchte.

 

Eine Fahrstunde genannt auch Fahrlektion dauert 45 Minuten und besteht aus: Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.

 

Absagen: Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden und 2 Arbeitstage (Sonn- und allgemeine Feiertage gelten nicht) im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Eine Absage per SMS oder E-Mail gilt erst akzeptiert, wenn dies von uns bestätigt wird.  Zu spätes Erscheinen oder eine nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers. Unabhängig vom Grund der Absage. Bei Krankheit muss das Arztzeugnis eingereicht werden.

 

Der gültige Lernfahrausweis ist zu jeder Fahrstunde mitzuführen und vor der Lektion vorzuweisen. Ohne gültigen Lernfahrausweis wird die Stunde mit Kostenfolge abgesagt. Ebenfalls zwingend sind fest schliessende Schuhe sowie Brille/Kontaktlinse sofern die Auflage 01 im Lernfahrausweis vermerkt ist.

 

Bezahlt wird unmittelbar vor der Lektion oder mit dem Abo im Voraus per TWINT oder in Bar. Es werden keine Rechnungen ausgestellt. Nicht eingelöste Fahrstunden eines Abonnements nach bestandener Führerprüfung werden dem Fahrschüler zurückvergütet. Die Gültigkeit eines Abonnements endet nach 2 Jahren.

 

Die Preise können jederzeit auf unserer Website eingesehen werden. Wir behalten uns das Recht vor, diese jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.

 

Die Administrationspauschale und Fahrschulversicherung ist ab der ersten Fahrstunde obligatorisch und bei Beginn der Ausbildung bar zu bezahlen. Falls eine Probelektion vereinbart wurde ist die Administrationspauschale und Fahrschulversicherung für die Probelektion nicht fällig.

Sollten Fahrstunden nicht vollumfänglich bezahlt werden, fällt die Fahrschülerin bzw. der Fahrschüler ohne weiteres in Verzug. Eine Rechnung ist immer vor den zu beziehenden Fahrstunden zu begleichen. Die Fahrschülerin bzw. der Fahrschüler trägt sämtliche Kosten, die der Fahrschule-fastlane.ch durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Fahrschüler bzw. die Fahrschülerin eine Mahngebühr von CHF 30.– pro Mahnung.

Fahrschule fastlane GmbH

Marcus Tscheuschner

Johannes-Hirt-Strasse 6

8804 Au ZH

info@fahrschule-fastlane.ch

www.fahrschule-fastlane.ch

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