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AGB & Impressum

 

Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung. Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

 

Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises bzw. im Besitz einer Praktikumsbewilligung zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neuesten methodisch- didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrags stellt aber keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar. Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht der Kategorie B (Auto) werden ausschliesslich mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt.

 

Eine Lektion dauert 45 Minuten. Eine Doppellektion dauert 90 Minuten und wird ohne Pause durchgeführt. Terminvereinbarungen und administrative Arbeiten mit dem Fahrlehrer gehören in die Fahrlektion.

 

Vereinbarte Fahrlektionen müssen 48 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird pro Lektion CHF 95.- verrechnet. Ausnahme: Bei Krankheit oder Unfall beträgt die Absagefrist unter Vorlage eines Arztzeugnisses bzw. Unfallscheins 24 Stunden. Bei einem Todesfall von Eltern, Kindern, Geschwistern oder Lebenspartnern werden keine Ansprüche erhoben (Bestätigung ist vorzulegen).

 

Der gültige Lernfahrausweis ist zu jeder Fahrstunde mitzuführen und vor der Lektion vorzuweisen. Ohne gültigen Lernfahrausweis wird die Stunde mit Kostenfolge abgesagt. Ebenfalls zwingend sind fest schliessende Schuhe sowie Brille/Kontaktlinse sofern die Auflage 01 im Lernfahrausweis vermerkt ist.

 

Bezahlt wird unmittelbar vor der Lektion oder mit dem Abo im Voraus per TWINT oder in Bar. Es werden keine Rechnungen ausgestellt. Nicht eingelöste Fahrstunden eines Abonnements nach bestandener Führerprüfung werden dem Fahrschüler zurückvergütet. Die Gültigkeit eines Abonnements endet nach 2 Jahren.

 

Die Preise können jederzeit auf unserer Website eingesehen werden. Wir behalten uns das Recht vor, diese jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.

 

Die Administrationspauschale und Fahrschulversicherung ist ab der ersten Fahrstunde obligatorisch und bei Beginn der Ausbildung bar zu bezahlen. Falls eine Probelektion vereinbart wurde ist die Administrationspauschale und Fahrschulversicherung für die Probelektion nicht fällig.

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Sollten Fahrstunden nicht vollumfänglich bezahlt werden, fällt die Fahrschülerin bzw. der Fahrschüler ohne weiteres in Verzug. Eine Rechnung ist immer vor den zu beziehenden Fahrstunden zu begleichen. Die Fahrschülerin bzw. der Fahrschüler trägt sämtliche Kosten, die der Fahrschule-fastlane.ch durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Fahrschüler bzw. die Fahrschülerin eine Mahngebühr von CHF 30.– pro Mahnung. 

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Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, versenden wir eine Zahlungserinnerung per Post.
Wird auf diese Zahlungserinnerung nicht fristgerecht reagiert wird zusätzlich eine Mahnung versendet mit einer letzten Zahlungsfrist von 10 Tagen.
Sollte auch danach kein Zahlungseingang verbucht werden können, wird ein Betreibungsbegehren gestellt. Verzugszins von 8% und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.- werden zum geschuldeten Betrag zusätzlich verrechnet.

Auf Wunsch kann nach Begleichung des geschuldeten Betrags die Löschung des Eintrags beim Betreibungsamt beantragt werden, dies wird mit weiteren CHF 150.- verrechnet.

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Fahrschule fastlane GmbH

Marcus Tscheuschner

Küferweg 2

8918 Unterlunkhofen

info@fahrschule-fastlane.ch

www.fahrschule-fastlane.ch

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